Dienstag, 3. März 2026 von RR
DJG: Mehr Richterstellen allein stärken den Rechtsstaat nicht.
Mehr Richterstellen – und wer trägt die Last dahinter?
Die Diskussion um zusätzliche Richterstellen wird seit Jahren als Antwort auf steigende Verfahrenszahlen und wachsende Anforderungen an den Rechtsstaat geführt. Auch der Beitrag von Amtsrichter Christian Bruns greift zentrale Problemfelder auf: Attraktivität des Richteramts, strukturelle Fehlanreize im Beförderungswesen, Defizite in der Digitalisierung. Diese Analyse ist in weiten Teilen zutreffend. Die Justiz steht personell, organisatorisch und technisch unter erheblichem Druck. Dennoch greift die Debatte zu kurz, wenn sie sich nahezu ausschließlich auf die richterliche Ebene konzentriert. Aus gewerkschaftlicher Sicht der DJG-BW bedarf es einer weitergehenden Betrachtung der gesamten Organisationsstruktur.
Der blinde Fleck der Reformdebatte
Wenn von tausenden neuen Stellen und erheblichen Investitionen in die Justiz die Rede ist, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck einer umfassenden Stärkung des Rechtsstaats. Tatsächlich konzentriert sich der Stellenaufbau regelmäßig auf Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Was dabei vielfach fehlt, ist der gleichzeitige Ausbau der Geschäftsstellen, des mittleren Dienstes, der Justizangestellten, der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie der Justizwachtmeister. Genau hier liegt ein strukturelles Ungleichgewicht, das langfristig die Funktionsfähigkeit der Justiz beeinträchtigt.
Mehr Entscheidungen bedeuten mehr Organisationsarbeit
Jede zusätzliche Richterstelle erzeugt zwangsläufig zusätzliche Arbeit in der gesamten Organisation. Mehr Verfahren führen zu mehr Beschlüssen, mehr Sitzungen, mehr Aktenbewegungen, mehr Zustellungen und mehr Vollstreckungsaufträgen. Diese Aufgaben verschwinden nicht im System, sondern werden von den Serviceeinheiten getragen. Es handelt sich nicht um Kritik an der Richterschaft, sondern um eine nüchterne Beschreibung der organisatorischen Realität. Ohne ausreichende personelle Ausstattung im Hintergrund entsteht ein Ungleichgewicht, das zu Verzögerungen und Überlastung führt.
Justiz ist Teamarbeit – keine Einzelleistung
Die öffentliche Wahrnehmung reduziert Justiz häufig auf die Entscheidungsinstanz. Tatsächlich ist jedes Urteil Ergebnis einer arbeitsteiligen Struktur. Geschäftsstellen organisieren Termine, führen Protokoll, überwachen Fristen, bearbeiten E-Akten und koordinieren Abläufe. Justizwachtmeister gewährleisten Sicherheit und einen geordneten Sitzungsbetrieb. Gerichtsvollzieher setzen Entscheidungen durch. Ohne diesen organisatorischen Unterbau ist richterliche Arbeit nicht funktionsfähig. Wer die Entscheidungsinstanz stärkt, muss deshalb zwingend auch die unterstützenden Strukturen ausbauen.
Die unsichtbare Mehrbelastung der Servicebereiche
In der Praxis zeigt sich seit Jahren eine schleichende Verschiebung der Belastung. Neue Richterstellen werden geschaffen, während Serviceeinheiten personell stagnieren. Die Folgen sind steigende Fallzahlen bei gleichbleibendem Personal, erhöhte Krankheitsquoten und wachsende Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung. Unbesetzte Stellen und dauerhafte Vertretungssituationen beeinträchtigen die Verfahrensqualität. Der sogenannte Unterbau ist längst zum Nadelöhr des Systems geworden. Dauerhafte Überlastung führt nicht zu Effizienz, sondern zu strukturellem Verschleiß.
Digitalisierung zwischen Anspruch und Realität
Die Modernisierung der technischen Infrastruktur ist zwingend notwendig. Instabile Systeme, Medienbrüche und unzureichend abgestimmte Fachverfahren behindern die tägliche Arbeit. Digitalisierung ersetzt jedoch kein Personal. Sie verändert Prozesse, erzeugt Schulungsbedarf und bindet in Umstellungsphasen zusätzliche Ressourcen. Wenn Servicebereiche bereits personell ausgedünnt sind, wird Digitalisierung zur zusätzlichen Belastung. Eine nachhaltige Modernisierung erfordert daher eine Personalstrategie, die Qualifizierung, Betreuung und ausreichende Stellenausstattung von Anfang an mitdenkt.
Qualität entsteht im Zusammenspiel aller Laufbahnen
Die Debatte um Besoldung, Spezialisierung und Attraktivität des Richteramts ist berechtigt. Der Staat muss im Wettbewerb um qualifizierte Juristinnen und Juristen bestehen. Qualität im Rechtsstaat entsteht jedoch nicht allein durch höhere Besoldungsgruppen oder bessere Examensnoten. Sie entsteht im Zusammenspiel aller Berufsgruppen. Fachliche Exzellenz kann sich nur entfalten, wenn Aktenführung, Terminorganisation, Protokollierung und Vollzug reibungslos funktionieren. Engpässe im organisatorischen Bereich relativieren jede strukturelle Verbesserung auf der Entscheidungsebene.
Gemeinsame Interessen statt getrennter Debatten
Es wäre verfehlt, die Diskussion als Gegensatz zwischen Berufsgruppen zu interpretieren. Im Gegenteil: Eine starke administrative Struktur liegt im ureigenen Interesse der Richterschaft. Wer Verfahren beschleunigen will, muss die gesamte Prozesskette betrachten. Gerichte sind komplexe Organisationen, in denen jede Funktion auf die andere angewiesen ist. Reformen müssen deshalb synchron erfolgen – auf allen Ebenen und in allen Laufbahnen. Nur ein ganzheitlicher Ansatz schafft nachhaltige Entlastung.
Politische Prioritäten und strukturelle Schieflagen
In der politischen Wahrnehmung stehen häufig sichtbare Funktionen im Vordergrund. Neue Richterstellen lassen sich öffentlichkeitswirksam kommunizieren. Der Ausbau von Geschäftsstellen und Serviceeinheiten bleibt hingegen oft im Hintergrund, obwohl er für die Funktionsfähigkeit entscheidend ist. Bleiben Entgeltgruppen unattraktiv und Entwicklungsperspektiven begrenzt, entsteht ein strukturelles Risiko für den Rechtsstaat. Wer ausschließlich an der Spitze investiert, stabilisiert das System nicht nachhaltig.
Eine integrierte Reformperspektive für die Justiz
Erforderlich ist eine integrierte Personal- und Organisationsstrategie. Stellenaufbau muss synchron in allen Bereichen erfolgen. Digitalisierung muss mit Qualifizierung und ausreichender Personalausstattung verbunden werden. Personalbemessung darf sich nicht allein an quantitativen Kennzahlen orientieren, sondern muss qualitative Anforderungen berücksichtigen. Attraktive Entwicklungsperspektiven sind in sämtlichen Laufbahnen notwendig, um die Justiz dauerhaft leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen.
Rechtsstaat braucht Balance
Der Ruf nach Qualität statt Quantität ist berechtigt. Qualität bedeutet jedoch Ganzheitlichkeit. Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn alle Berufsgruppen gemeinsam wirken: Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Justizangestellte, mittlerer Dienst, Gerichtsvollzieher und Justizwachtmeister. Jede strukturelle Reform muss die gesamte Organisation in den Blick nehmen. Halbherzige Lösungen werden den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Die DJG-BW steht deshalb für eine Reformperspektive, die Balance, Fairness und strukturelle Stabilität in den Mittelpunkt stellt.
Reinhard Ringwald
Landesehrenvorsitzender DJG-BW
