Montag, 9. Februar 2026 von RR
JWM: Justizwachtmeister sehen sich vernachlässigt
Sicherheit der Gerichte in Baden-Württemberg in Gefahr
Die Sicherheitslage in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs ist seit Jahren angespannt. Noch schwerer wiegt jedoch, dass die Beschäftigten des Justizwachtmeisterdienstes, die tagtäglich für den physischen Schutz des Rechtsstaats verantwortlich sind, strukturell überlastet, fachfremd eingesetzt und institutionell nicht ausreichend anerkannt werden. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg macht deutlich, dass diese Entwicklung nicht nur die Beschäftigten selbst betrifft, sondern unmittelbar die Sicherheit der Justizgebäude und aller dort tätigen und anwesenden Menschen gefährdet.
Der Justizwachtmeisterdienst als tragende Säule der Gerichtssicherheit
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister übernehmen zentrale sicherheitsrelevante Aufgaben innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Sie kontrollieren den Zugang zu den Gebäuden, sichern Sitzungssäle, führen Gefangene vor und greifen bei Störungen oder Bedrohungslagen unmittelbar ein. Dabei tragen sie Verantwortung für Leib und Leben von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besuchern. Dennoch wird diese Berufsgruppe in der Praxis vielfach nicht als sicherheitsrelevant behandelt, sondern als flexible Arbeitskraft für unterschiedlichste Nebentätigkeiten herangezogen.
Systematische Entwertung durch fachfremde Tätigkeiten
In vielen Justizbehörden werden Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister regelmäßig für Postdienste, interne Transporte, Möbelbewegungen oder hausdienstliche Tätigkeiten eingesetzt. Diese Praxis führt dazu, dass sicherheitsrelevante Aufgaben nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden können. Ungesicherte Pforten, lückenhafte Einlasskontrollen und reduzierte Präsenz in sensiblen Bereichen sind die direkte Folge. Aus gewerkschaftlicher Sicht stellt dies eine strukturelle Entwertung eines sicherheitskritischen Berufs dar.
Sicherheitslücken, unzureichende Ausstattung und keine Ausbildung
Sicherheitslücken als Folge politischer und organisatorischer Versäumnisse
Wenn Sicherheitskräfte von ihren originären Aufgaben abgezogen werden, entstehen zwangsläufig Sicherheitslücken. Diese werden im Alltag häufig durch polizeiliche Amtshilfe kompensiert. Dies darf jedoch kein Dauerzustand sein, da die Polizei eigene gesetzliche Aufgaben hat und nicht als Ersatz für fehlende Strukturen in der Justiz dienen kann. Die DJG-BW sieht hierin ein deutliches Warnsignal für ein systemisches Problem, das politisch und organisatorisch verursacht ist.
Unzureichende Ausstattung und veraltete Sicherheitskonzepte
Neben der personellen Unterbesetzung bestehen erhebliche Defizite bei Ausstattung und Technik. Veraltete Schutzwesten, fehlende schnitthemmende Kleidung, mangelhafte Funk- und Alarmtechnik sowie unzureichende bauliche Sicherungen prägen vielerorts den Arbeitsalltag. Gleichzeitig hat sich die Bedrohungslage deutlich verschärft. Steigende Aggressionspotenziale und eine zunehmende Gewaltbereitschaft erfordern moderne Sicherheitskonzepte, die in der Justiz bislang nicht konsequent umgesetzt werden.
Qualifizierungsmaßnahme ersetzt keine Ausbildung
Besonders kritisch bewertet die DJG-BW die derzeitige Qualifizierungspraxis im Justizwachtmeisterdienst. Die 18-monatige interne Weiterqualifizierung stellt keine staatlich anerkannte Ausbildung dar und vermittelt kein formales Berufsbild mit Abschluss. Dennoch werden die Beschäftigten mit hochsensiblen Sicherheitsaufgaben betraut. Dieses Modell dient vor allem der organisatorischen Flexibilität des Dienstherrn, während die Nachteile – fehlende Anerkennung, eingeschränkte berufliche Entwicklung und strukturelle Benachteiligung – bei den Beschäftigten verbleiben.
Langjährig bekannte Missstände ohne Konsequenzen
Die beschriebenen Probleme sind innerhalb der Justiz seit Jahren bekannt. Sie wurden mehrfach benannt, dokumentiert und an die Verantwortlichen weitergegeben. Dennoch sind substanzielle Verbesserungen ausgeblieben. Aus Sicht der DJG-BW ist es daher notwendig, diese Missstände öffentlich zu machen. Dies dient nicht der Eskalation, sondern dem Schutz der Beschäftigten und der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.
Klare und nicht verhandelbare Forderungen der DJG-BW
Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg fordert eine vollwertige, anerkannte Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst, eine angemessene Besoldung sowie eine konsequente Beschränkung auf sicherheitsrelevante Aufgaben. Tätigkeiten wie Postdienste oder Hausmeisterarbeiten dürfen nicht länger auf Kosten der Sicherheit erfolgen. Wer sichere Gerichte will, muss den Justizwachtmeisterdienst strukturell, finanziell und organisatorisch ernst nehmen.
