Pakt für den Rechtsstaat

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PH Freitag, 24. Juli 2026 von PH

DJG: Pakt für den Rechtsstaat

Baden-Württemberg muss die gesamte Justiz stärken

Der neue Pakt für den Rechtsstaat ist grundsätzlich zu begrüßen. Bund und Länder erkennen damit an, dass eine leistungsfähige Justiz ausreichendes Personal, moderne Technik und verlässliche Strukturen benötigt. Eine Justiz, die Verfahren zügig bearbeitet, Entscheidungen durchsetzt und für Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt, ist eine unverzichtbare Grundlage des demokratischen Rechtsstaats.

Bundesmittel ersetzen keine Landesstrategie

Der Pakt umfasst Personal, Digitalisierung und Verfahrensverbesserungen. Für Baden-Württemberg werden rechnerisch rund 263 neue Stellen erwartet. Diese Zahl bildet den tatsächlichen Personalbedarf jedoch nur unzureichend ab. Der zugrunde liegende Königsteiner Schlüssel berücksichtigt Einwohnerzahl und Steueraufkommen, nicht aber die konkrete Belastung einzelner Gerichte, Staatsanwaltschaften, Geschäftsstellen oder Vollstreckungsbereiche. Zudem handelt es sich bei den Bundesmitteln lediglich um eine Anschubfinanzierung. Für die dauerhafte Finanzierung bleibt das Land verantwortlich.

Richter und Staatsanwaltschaften brauchen Verstärkung

Zusätzliche Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind notwendig. Lange Verfahrenszeiten, hohe Eingangszahlen und zunehmende Anforderungen lassen sich nicht allein durch weitere Effizienzsteigerungen bewältigen. Wer eine wirksame Strafverfolgung und zeitnahe Gerichtsentscheidungen fordert, muss die dafür verantwortlichen Berufsgruppen personell stärken.

Die Justiz funktioniert nur als Gesamtsystem

Der Rechtsstaat besteht jedoch nicht allein aus Anklage und Urteil. Jede richterliche Entscheidung und jede staatsanwaltliche Verfügung erzeugt weitere Arbeit. Geschäftsstellen bearbeiten Vorgänge, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger treffen eigenständige Entscheidungen, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher setzen Titel durch, der Justizwachtmeisterdienst gewährleistet Sicherheit und Beschäftigte in Verwaltung, IT und Bewährungshilfe sichern den laufenden Betrieb. Werden nur einzelne Bereiche verstärkt, verlagert sich der Engpass innerhalb der Justiz.

Der nachgeordnete Dienst darf nicht übersehen werden

Der mittlere Dienst und die Tarifbeschäftigten bilden in vielen Bereichen das organisatorische Rückgrat der Justiz. Sie führen Akten, überwachen Fristen, bearbeiten Zustellungen und sorgen dafür, dass Verfahren praktisch vorankommen. Auch Rechtspflege, Vollstreckung, Sicherheit und Bewährungshilfe stehen unter wachsendem Druck. Zusätzliche Entscheidungen können nur dann zu einer tatsächlichen Beschleunigung führen, wenn auch diese Bereiche ausreichend ausgestattet sind.

Digitalisierung ersetzt kein Personal

Die Digitalisierung der Justiz ist notwendig, führt aber nicht automatisch zu Entlastung. Elektronische Akten, digitale Kommunikation und moderne Fachverfahren benötigen stabile Technik, ausreichend IT-Personal, Schulungen und praxistaugliche Anwendungen. Werden digitale Projekte ohne die Beschäftigten geplant, entstehen zusätzliche Belastungen und neue Reibungsverluste. Digitalisierung muss deshalb an ihrer tatsächlichen Wirkung im Arbeitsalltag gemessen werden.

Baden-Württemberg muss jetzt nachsteuern

Die DJG-BW fordert vom Land Baden-Württemberg und vom Ministerium der Justiz und für Migration eine eigene, berufsgruppenübergreifende Personalstrategie. Notwendig sind eine ehrliche Belastungsanalyse, zusätzliche Stellen in allen betroffenen Bereichen, ausreichende Ausbildungskapazitäten, verlässliche Nachwuchsgewinnung, Vertretungsreserven, moderne Ausstattung und ein tragfähiges Sicherheitskonzept. Dabei dürfen die Berufsgruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Ein starker Rechtsstaat braucht ein starkes Fundament

Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiger Anfang, aber keine vollständige Lösung. Seine Wirkung wird davon abhängen, ob Baden-Württemberg die gesamte Justiz in den Blick nimmt. Der Rechtsstaat wird nicht nur dort getragen, wo angeklagt und entschieden wird, sondern auch dort, wo Verfahren vorbereitet, Entscheidungen umgesetzt, Gerichte geschützt, Systeme betreut und Titel vollstreckt werden. Wer den Rechtsstaat stärken will, muss deshalb auch sein personelles und organisatorisches Fundament sichern.

Dr. Pierre Holzwarth
Landesvorsitzender DJG-BW

Den vollständigen und ausführlichen Bericht können Sie als Mitglied in unserer Mitgliederzeitschrift Quartal II/2926 lesen.

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