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RR Donnerstag, 7. Mai 2026 von RR

DJG: Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2026–2031:

Gute Signale für Beschäftigte – doch die Justiz wartet weiter auf konkrete Antworten

Wer den neuen Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU in Baden-Württemberg aufmerksam liest, erkennt schnell: Die Landesregierung möchte den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber stärken. Das ist zunächst eine bemerkenswerte und ausdrücklich positive Botschaft. Über Jahre hinweg entstand in vielen Bereichen der Eindruck, dass die Leistungsfähigkeit des Staates als selbstverständlich angesehen wurde – während Arbeitsverdichtung, Fachkräftemangel und steigende Anforderungen im Alltag der Beschäftigten immer stärker spürbar wurden.

Nun setzt der Vertrag bewusst das Signal, dass engagierte Beschäftigte das Fundament eines funktionierenden Landes sind. Allein diese politische Schwerpunktsetzung verdient Anerkennung, weil sie einen Perspektivwechsel erkennen lässt: weg von der reinen Verwaltung des Mangels, hin zu mehr Attraktivität im öffentlichen Dienst.

Konkrete Verbesserungen: Mehr Entlastung, mehr Fairness, mehr Anerkennung

Besonders positiv ist, dass der Koalitionsvertrag nicht nur allgemeine Absichtserklärungen enthält, sondern auch konkrete Verbesserungen benennt. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte auf 40 Stunden ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fürsorge und realitätsnaher Arbeitsbedingungen. Ebenso ist die Anhebung des Kilometergeldes auf 45 Cent je Kilometer ein längst überfälliges Signal angesichts gestiegener Mobilitätskosten. Auch die angekündigte Möglichkeit, bis zu 1.000 angeordnete Überstunden anzusparen, zeigt, dass Mehrarbeit künftig flexibler und wertiger behandelt werden soll. Hinzu kommt die politische Absicht, Tarifbeschäftigte besserzustellen – durch eine Modernisierung der Entgeltordnung, die Perspektive auf mindestens Entgeltgruppe 5 bei dauerhaften Arbeitsverhältnissen sowie stufengleiche Höhergruppierungen. Diese Punkte sind nicht spektakulär, aber sie sind greifbar – und sie zeigen, dass Beschäftigtenpolitik nicht nur aus Worten bestehen muss.

Auch die Justiz profitiert – jedenfalls dort, wo Modernisierung ernst gemeint ist

Für die Justiz selbst enthält der Vertrag ebenfalls wichtige positive Ansätze. Digitalisierung, moderne IT-Infrastruktur, sichere Kommunikationssysteme und organisatorische Weiterentwicklung sind keine Randthemen, sondern entscheidende Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Rechtsstaat. Die Einführung moderner technischer Standards kann Arbeitsabläufe erleichtern, Verfahren beschleunigen und die tägliche Arbeit effizienter machen. Auch Investitionen in Sicherheit und in moderne Gerichtsstrukturen sind richtig und notwendig. In einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Spannungen, zunehmender Komplexität von Verfahren und steigender Erwartungen an staatliche Leistungsfähigkeit braucht die Justiz einen politischen Rückenwind. Dass dieser nun sichtbar formuliert wird, ist ein gutes Signal für das gesamte System.

Der Blick in die Praxis zeigt jedoch: Gute Regelungen erreichen die Justiz oft nur auf dem Papier

So positiv einzelne Maßnahmen sind, so deutlich zeigt sich bei genauerem Hinsehen auch eine Schwäche: Viele Regelungen passen nur bedingt zur Arbeitsrealität in der Justiz. Besonders sichtbar wird dies beim Thema Überstunden. Die Möglichkeit, bis zu 1.000 Überstunden anzusparen, klingt attraktiv – allerdings ausdrücklich nur bei **angeordneten** Überstunden. Genau hier beginnt die Diskrepanz zur Praxis. In Geschäftsstellen, Serviceeinheiten, im Justizwachtmeisterdienst und in vielen Bereichen des mittleren Justizdienstes entsteht Mehrarbeit oft nicht durch förmliche Anordnung, sondern durch Verantwortung, Pflichtgefühl und den Anspruch, Verfahren nicht liegenzulassen. Akten verschwinden nicht von allein, Fristen verlängern sich nicht aus Rücksicht auf Personalmangel und Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht funktionierende Abläufe. Viele Beschäftigte leisten deshalb Mehrarbeit still, selbstverständlich und oft ohne großes Aufheben. Diese Realität bildet der Koalitionsvertrag bislang nicht ab. Wer nur formell angeordnete Überstunden in den Blick nimmt, übersieht einen erheblichen Teil tatsächlicher Belastung in der Justiz.

Die große Leerstelle bleibt: Wer spricht konkret über Justizangestellte, mittleren Justizdienst und Justizwachtmeister?

Hier liegt der entscheidende Punkt. Der Koalitionsvertrag spricht über den Staat, über Verwaltung, über Digitalisierung, über Besoldung und über Tarifentwicklung – aber er spricht nicht konkret über jene Berufsgruppen, die den täglichen Betrieb der Justiz organisatorisch, praktisch und sicherheitstechnisch überhaupt erst ermöglichen. Justizangestellte organisieren Geschäftsstellen, koordinieren Verfahren und halten Arbeitsabläufe zusammen. Beamte im mittleren Justizdienst tragen zentrale organisatorische Verantwortung im Vollzug staatlicher Aufgaben. Justizwachtmeister sichern Gebäude, begleiten Vorführungen, sorgen für Ordnung und sind häufig die erste sichtbare Kontaktstelle der Justiz nach außen. Diese Berufsgruppen werden nicht ausdrücklich benannt, nicht mit konkreten Verbesserungen hinterlegt und nicht als eigenständiger Schwerpunkt sichtbar gemacht. Genau hier entsteht der Eindruck, dass die politische Wahrnehmung der Justiz oft an der Spitze des Systems endet – und nicht dort ankommt, wo die tägliche Arbeit tatsächlich geleistet wird.

Ein richtiger Anfang – aber noch kein starkes Signal für alle in der Justiz

Unter dem Strich ist der Koalitionsvertrag besser, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Er enthält konkrete Verbesserungen, er sendet positive Signale an Beschäftigte und er erkennt die Bedeutung eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes sichtbar an. Das verdient eine faire Würdigung. Gleichzeitig bleibt aus Sicht der Justizbeschäftigten eine zentrale Forderung bestehen: Allgemeine Verbesserungen müssen endlich konkret in die Arbeitswelt der Justiz übersetzt werden. Modernisierung braucht nicht nur Technik, sondern Menschen. Wertschätzung braucht nicht nur politische Worte, sondern spürbare Verbesserungen dort, wo Belastung entsteht. Und ein starker Rechtsstaat braucht nicht nur Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – er braucht ebenso starke Justizangestellte, motivierte Beamte im mittleren Dienst und gut ausgestattete Justizwachtmeister. Erst wenn diese Berufsgruppen politisch sichtbar mitgedacht werden, wird aus einem guten Koalitionsvertrag auch ein wirklich guter Vertrag für die Justiz.

Reinhard Ringwald
Landesehrenvorsitzender DJG-BW

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