GV: Sicherheit ist Fürsorgepflicht
Ein wichtiger Erfolg für den Gerichtsvollzieherdienst
Der Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Gerichtsvollzieherdienst steht seit geraumer Zeit im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Arbeit der DJG-BW. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher handeln hoheitlich, häufig allein, in angespannten oder eskalierenden Situationen und im unmittelbaren Kontakt mit Menschen in schwierigen Lebenslagen. Diese besondere Einsatzrealität erfordert eine verlässliche, professionelle Sicherheitsausstattung. Die bisherige Praxis, Sicherheitsmaßnahmen ganz oder teilweise den Betroffenen zu überlassen und durch Zuschüsse zu regeln, wurde den tatsächlichen Gefährdungen jedoch nicht gerecht.
Tragische Ereignisse machen Handlungsbedarf deutlich
Spätestens nach der tödlichen Gewalttat gegen einen Gerichtsvollzieher wurde auf erschütternde Weise sichtbar, dass die bisherige Regelung den realen Risiken im Außendienst nicht mehr entsprach. Wer hoheitliche Aufgaben im Namen des Staates wahrnimmt, darf mit den daraus entstehenden Gefahren nicht allein gelassen werden. Für die DJG-BW war daher klar: Sicherheit ist keine private Angelegenheit. Sie ist Ausdruck staatlicher Verantwortung und unmittelbarer Bestandteil der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten im Justizdienst.
Klarer gewerkschaftlicher Kurs mit Wirkung
Die DJG-BW hat ihre Position frühzeitig, geschlossen und mit Nachdruck vertreten. In zwei aufeinanderfolgenden Pressemitteilungen wurde unmissverständlich gefordert, die Sicherheitsausstattung vollständig als reguläres Dienstmittel bereitzustellen. Eine bloße Förderleistung oder ein Zuschuss mit Eigenanteil war aus unserer Sicht nicht ausreichend. Maßstab war und bleibt die rechtlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten.
Land Baden-Württemberg vollzieht Systemwechsel
Das Land Baden-Württemberg übernimmt künftig die vollständige Sicherheitsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Damit wird ein grundlegender Systemwechsel vollzogen. Die bisherige Praxis, wonach Kolleginnen und Kollegen ihre Sicherheit teilweise selbst organisieren und finanzieren mussten, wird beendet. Der Staat übernimmt Verantwortung dort, wo sie hingehört – bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben im Namen der Allgemeinheit.
Spürbare Entlastung und Zeichen der Anerkennung
Für die Beschäftigten im Gerichtsvollzieherdienst bedeutet diese Entscheidung eine konkrete Entlastung im beruflichen Alltag. Sicherheit wird nicht länger vom eigenen Geldbeutel abhängig gemacht, sondern als selbstverständlicher Teil der dienstlichen Ausstattung anerkannt. Diese Neuregelung ist nicht nur praktisch relevant, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für einen anspruchsvollen und verantwortungsvollen Dienst innerhalb der Justiz Baden-Württemberg.
Gewerkschaftlicher Erfolg und politisches Signal
Als Fachbereich Gerichtsvollzieher der DJG-BW bewerten wir diese Entscheidung als wichtigen Erfolg konsequenter gewerkschaftlicher Arbeit. Sie zeigt, dass es sich lohnt, Missstände offen zu benennen, fachlich fundiert zu argumentieren und tragfähige Lösungen einzufordern. Unser Dank gilt der Justizministerin, den verantwortlichen Stellen im Ministerium sowie den politischen Akteuren, die diesen Schritt unterstützt und ermöglicht haben. Gleichzeitig unterstreicht die Entscheidung, dass sicherheitsrelevante Fragen im Justizbereich politisch ernst genommen werden müssen.
Sicherheit bleibt dauerhafte Aufgabe
Ungeachtet dieses Erfolgs bleibt Sicherheit im Gerichtsvollzieherdienst eine dauerhafte Aufgabe. Die DJG-BW wird die konkrete Umsetzung der neuen Regelung aufmerksam begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen den tatsächlichen Anforderungen im Außendienst entsprechen. Sicherheit ist keine Option, sondern integraler Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber allen Beschäftigten im Justizvollzug und in der Rechtspflege.
Ramona Hafner
stv. Vorsitzende des Fachbereichs Gerichtsvollzieher
DJG-BW
