DJG: Die Unsichtbaren der Justiz!
Geschäftsstellen leisten unverzichtbare Arbeit. Warum werden sie trotzdem so oft übersehen?
Wenn über die Justiz gesprochen wird, fallen meist dieselben Begriffe: Richter, Staatsanwälte, Urteile, Prozesse und spektakuläre Verfahren. In den Nachrichten wird über wichtige Entscheidungen berichtet, in der Politik über Reformen diskutiert und in der Öffentlichkeit über die Leistungsfähigkeit der Gerichte gesprochen. Doch eine Berufsgruppe bleibt dabei häufig im Hintergrund: die Beschäftigten in den Geschäftsstellen.
Sie stehen selten im Rampenlicht. Ihre Namen liest man kaum in der Zeitung. Ihre tägliche Arbeit ist selten Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dabei sind sie es, die dafür sorgen, dass der Justizalltag organisatorisch funktioniert. Es wird höchste Zeit, die Geschäftsstellen aus dem Schatten zu holen. Denn wer die Justiz stärken will, darf diejenigen nicht übersehen, die sie jeden Tag am Laufen halten.
Wenn die Geschäftsstelle funktioniert, fragt niemand warum.
Ein Verfahren läuft. Schriftstücke werden bearbeitet, Fristen überwacht, Termine vorbereitet, Akten geführt und Auskünfte erteilt. Die Abläufe greifen ineinander. Nach außen entsteht der Eindruck, alles sei selbstverständlich. Doch selbstverständlich ist daran wenig. Hinter jedem Vorgang stehen Beschäftigte, die ihre Aufgaben mit Fachwissen, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein erledigen. Sie behalten den Überblick, koordinieren zahlreiche Arbeitsschritte und müssen auch dann zuverlässig arbeiten, wenn mehrere Dinge gleichzeitig erledigt werden müssen. Die Geschäftsstellen sind häufig die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere Verfahrensbeteiligte. Sie beantworten Fragen, vermitteln Informationen und tragen dazu bei, dass gerichtliche Abläufe nachvollziehbar und verlässlich bleiben. Das erfordert mehr als das bloße Abarbeiten von Schriftstücken. Es verlangt Erfahrung, Konzentration, Organisationstalent und die Fähigkeit, auch unter Zeitdruck sorgfältig zu arbeiten. Und trotzdem gilt häufig: Solange alles funktioniert, wird kaum gefragt, wer es möglich macht. Die Leistung der Geschäftsstellen ist oft gerade deshalb unsichtbar, weil die Beschäftigten ihre Arbeit zuverlässig erledigen.
Richter und Staatsanwälte sind wichtig – aber sie sind nicht die ganze Justiz
Es geht ausdrücklich nicht darum, die Arbeit von Richterinnen und Richtern oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kleinzureden. Ihre Aufgaben und ihre Verantwortung sind unverzichtbar. Aber warum wird die Justiz in der öffentlichen Wahrnehmung so häufig auf diejenigen reduziert, die Entscheidungen treffen oder Anklagen vertreten? Ein Urteil entsteht nicht im organisatorischen luftleeren Raum. Ein Verfahren muss bearbeitet, vorbereitet, begleitet und verwaltungstechnisch zuverlässig abgewickelt werden. Dafür braucht es Beschäftigte, die mitdenken, Abläufe koordinieren und dafür sorgen, dass die zahlreichen notwendigen Arbeitsschritte ineinandergreifen. Die Justiz ist Teamarbeit. Unterschiedliche Berufsgruppen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Keine davon sollte so behandelt werden, als sei sie selbstverständlich oder beliebig austauschbar. Wer über die Zukunft der Gerichte spricht, muss deshalb auch über die Zukunft der Geschäftsstellen sprechen. Wer die Leistungsfähigkeit der Justiz bewertet, darf nicht nur auf Verfahrenszahlen und Entscheidungen schauen, sondern muss ebenso die personellen und organisatorischen Voraussetzungen berücksichtigen.
Die Geschäftsstellen sind kein Anhängsel. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Justiz. Es kann nicht sein, dass über die Justiz gesprochen wird, während diejenigen, die einen großen Teil der täglichen Abläufe tragen, kaum Erwähnung finden.
Mehr Verantwortung, aber zu wenig Anerkennung?
Die Anforderungen an die Beschäftigten verändern sich. Arbeitsabläufe werden digitalisiert, Verfahren müssen mit neuen technischen Systemen bearbeitet werden und die Erwartungen an Geschwindigkeit und Verlässlichkeit bleiben hoch. Gleichzeitig müssen die laufenden Aufgaben weiter erledigt werden. Neue Anforderungen kommen häufig hinzu, ohne dass der Übergang im Arbeitsalltag automatisch leichter wird. Fehlt Personal, verteilt sich die Arbeit auf die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen. Fällt jemand krankheitsbedingt aus oder scheidet aus dem Dienst aus, müssen Aufgaben aufgefangen und Zuständigkeiten neu organisiert werden. Die Beschäftigten versuchen, die Abläufe aufrechtzuerhalten – aus Pflichtbewusstsein, Kollegialität und dem Anspruch, ihre Arbeit ordentlich zu erledigen. Doch Engagement darf nicht zum Ersatz für eine ausreichende Personalausstattung werden. Wenn Beschäftigte dauerhaft zusätzliche Belastungen auffangen, muss darüber gesprochen werden, wie die Arbeit tatsächlich organisiert und bewertet wird. Es reicht nicht, darauf zu verweisen, dass die Abläufe bislang irgendwie funktionieren.
Die entscheidende Frage lautet: Wird die tatsächliche Leistung der Geschäftsstellen bei Personalplanung, Arbeitsorganisation und beruflicher Bewertung ausreichend berücksichtigt? Diese Frage gehört auf den Tisch – und sie verdient konkrete Antworten.
Anerkennung muss sich auch in der Bezahlung zeigen
Wertschätzung ist schnell ausgesprochen. Schwieriger wird es, wenn daraus Konsequenzen folgen sollen. Natürlich freuen sich Beschäftigte über Lob und Anerkennung. Doch wer täglich Verantwortung übernimmt, anspruchsvolle Aufgaben erledigt und zum Funktionieren der Justiz beiträgt, darf zu Recht erwarten, dass die Bedeutung dieser Arbeit auch bei der beruflichen Bewertung berücksichtigt wird.
Die Eingruppierung und Bezahlung sind deshalb wichtige gewerkschaftliche Themen. Dabei müssen die tatsächlichen Tätigkeiten, die übertragenen Aufgaben und die geltenden tariflichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Regelungen maßgeblich sein. Es geht nicht darum, pauschal Vergleiche mit anderen Berufsgruppen anzustellen oder unterschiedliche Aufgaben gegeneinander auszuspielen. Es geht darum, die Arbeit der Geschäftsstellen sachgerecht zu bewerten und sicherzustellen, dass die berufliche Entwicklung mit den Anforderungen Schritt halten kann.
Wer qualifizierte Beschäftigte gewinnen und halten möchte, muss ihnen Perspektiven bieten. Wer ihnen Verantwortung überträgt, muss für faire Rahmenbedingungen sorgen. Und wer ihre Arbeit als unverzichtbar bezeichnet, sollte bereit sein, dieser Aussage auch Taten folgen zu lassen. Wertschätzung darf nicht an der Bürotür enden. Sie muss sich in fairer Bezahlung, angemessener Eingruppierung und guten Arbeitsbedingungen widerspiegeln.
Digitalisierung darf die Beschäftigten nicht zusätzlich belasten
Die elektronische Akte und neue Fachverfahren verändern den Arbeitsalltag der Geschäftsstellen. Die Digitalisierung bietet Möglichkeiten, Abläufe zu vereinfachen und Informationen schneller verfügbar zu machen. Aber neue Technik ist noch keine Garantie für bessere Arbeitsbedingungen. Wenn Programme nicht reibungslos funktionieren, Arbeitsabläufe unnötig kompliziert sind oder Schulungen fehlen, müssen die Beschäftigten die Folgen im Alltag auffangen. Dann wird aus dem versprochenen Fortschritt eine zusätzliche Aufgabe. Wer die Digitalisierung der Justiz ernsthaft voranbringen will, muss deshalb die Beschäftigten beteiligen. Sie wissen aus der Praxis, wo Arbeitsabläufe verbessert werden können und welche Lösungen tatsächlich funktionieren. Es braucht praxistaugliche Systeme, verlässlichen technischen Support, ausreichende Schulungen und Zeit, um neue Verfahren vernünftig einzuführen. Die Beschäftigten dürfen nicht lediglich diejenigen sein, die Veränderungen umsetzen müssen. Ihre Erfahrung muss bereits bei der Planung und Gestaltung berücksichtigt werden.
Die Gewerkschaft muss die Geschäftsstellen sichtbar machen
Genau hier liegt eine wichtige Aufgabe der Gewerkschaft. Die Interessen der Geschäftsstellen müssen in Diskussionen über Personal, Arbeitsbedingungen, Eingruppierung, Digitalisierung und die Zukunft der Justiz deutlich vertreten werden. Probleme müssen benannt und konkrete Verbesserungen eingefordert werden. Dazu gehört auch, die Leistungen der Beschäftigten öffentlich sichtbar zu machen. Denn wer immer nur im Hintergrund arbeitet, läuft Gefahr, auch bei Entscheidungen im Hintergrund zu bleiben. Die Gewerkschaft kann dazu beitragen, dass aus einzelnen Erfahrungen gemeinsame Forderungen werden. Sie kann Beschäftigte unterstützen, ihre Anliegen einzubringen, und sich für Veränderungen einsetzen, die über den einzelnen Arbeitsplatz hinausgehen. Dafür braucht es eine klare Haltung: Die Geschäftsstellen gehören in die Mitte der justizpolitischen Diskussion. Es braucht ausreichend Personal. Es braucht funktionierende Arbeitsmittel. Es braucht gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und faire berufliche Perspektiven. Und es braucht eine sachgerechte Bewertung der Tätigkeiten, die tatsächlich ausgeübt werden. Das sind keine überzogenen Ansprüche. Es sind Voraussetzungen dafür, dass die Justiz ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen kann.
