Freitag, 2. Oktober 2026 von RR
DJG: im Austausch mit dem Justizministerium
PEBB§Y, Personalsituation, eAkte und Justizwachtmeisterdienst
Bei der Landeshauptvorstandssitzung der DJG-BW in Wüstenrot standen die aktuellen Herausforderungen der Justiz im Mittelpunkt. Im direkten Gespräch mit Vertretern des Justizministeriums sprach die DJG-BW über die PEBB§Y-Erhebung 2027, hohe Arbeitsbelastungen, die elektronische Akte, fehlende Entwicklungsperspektiven, die Nachwuchsgewinnung und die Situation im Justizwachtmeisterdienst.
Konkrete Probleme statt allgemeiner Floskeln
Landesvorsitzender Dr. Pierre Holzwarth begrüßte Herrn Höhn und Herrn Dr. Fabian vom Justizministerium zu einem intensiven Austausch. Im Mittelpunkt standen Themen, die den Arbeitsalltag vieler Kolleginnen und Kollegen unmittelbar prägen. Die Diskussion machte deutlich, dass Projekte und Personalberechnungen nur dann ein realistisches Bild vermitteln, wenn ihnen die Erfahrungen der Beschäftigten gegenübergestellt werden.
PEBB§Y-Erhebung startet im Januar 2027
Die neue PEBB§Y-Erhebung soll am 1. Januar 2027 beginnen und sechs Monate dauern. Bundesweit nehmen 121 Gerichte und Staatsanwaltschaften teil, darunter 15 Behörden in Baden-Württemberg. Nach Angaben des Ministeriums ist eine neue Erhebung notwendig, weil Digitalisierung, elektronische Akte und veränderte Arbeitsabläufe den Arbeitsalltag seit der letzten Erhebung erheblich verändert haben.
Mehr Tätigkeiten sollen differenziert erfasst werden
Künftig sollen rund 2.000 Erhebungsgeschäfte zur Verfügung stehen. Bei der Erhebung 2014 waren es etwa 800. Die Beschäftigten sollen ihre Tätigkeiten über eine Anwendung auf verschiedenen dienstlichen Geräten erfassen können. Schulungen, Informationsveranstaltungen sowie Kontaktpersonen und Multiplikatoren in den Erhebungsbehörden sollen die Teilnahme unterstützen. Erste Piloterhebungen fanden beim Amtsgericht Stuttgart und beim Amtsgericht Maulbronn statt.
Geleistete Arbeit muss vollständig sichtbar werden
Die DJG-BW erinnerte an die Erfahrungen aus der Erhebung 2014. Damals konnten insbesondere Daten aus dem Servicebereich teilweise nicht ausgewertet werden. Für die Beschäftigten war dies enttäuschend. Das Ministerium erklärte, dass die Tätigkeiten der Geschäftsstellen diesmal differenzierter erfasst werden sollen. Auch IT-Ausfälle, Papierakten, Bestandsverfahren und neu hinzugekommene Aufgaben sollen berücksichtigt werden. Maßgeblich sei die tatsächlich geleistete Arbeit einschließlich der gesamten Arbeitszeit.
PEBB§Y erfasst Belastungen, löst sie aber nicht
Für die DJG-BW ist entscheidend, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand hinter den Aufgaben sichtbar wird. Personalbedarf darf nicht ausschließlich aus Fallzahlen oder Eingängen abgeleitet werden. Gleichzeitig machte das Ministerium deutlich, dass PEBB§Y vorhandene Belastungen zwar erfassen, aber nicht beseitigen kann. Werden erhebliche Mehrbelastungen festgestellt, muss die Personalverwaltung daraus konkrete Konsequenzen ziehen.
Justizwachtmeisterdienst bleibt außen vor
Der Justizwachtmeisterdienst wird nicht in die neue PEBB§Y-Erhebung einbezogen. Begründet wurde dies mit den unterschiedlichen Aufgabenstrukturen in den Bundesländern. Die DJG-BW hält diese Entscheidung für unbefriedigend, weil auch im Wachtmeisterdienst die Arbeitsbelastung und der Personalbedarf realistisch dargestellt werden müssen.
Nach Angaben des Ministeriums ist der Stellenbestand im Justizwachtmeisterdienst innerhalb von zehn Jahren um rund 30 Prozent gestiegen. Ob weitere Stellen geschaffen werden, hängt unter anderem von den Haushaltsberatungen ab. Für die DJG-BW bleibt das Thema deshalb auf der Tagesordnung.
Personalmangel und Nachwuchsgewinnung bleiben zentrale Aufgaben
Das Ministerium räumte ein, dass die Belastung in vielen Bereichen hoch ist. Besonders betroffen sind unter anderem Serviceeinheiten bei Staatsanwaltschaften und Strafabteilungen, die mit der Einführung der elektronischen Strafakte befasst sind. Dabei genügt es nicht, zusätzliche Stellen zu schaffen. Diese Stellen müssen auch mit qualifizierten Beschäftigten besetzt werden können.
Die Ausbildungszahlen wurden nach Angaben des Ministeriums in den vergangenen Jahren um etwa 20 Prozent erhöht. Aus Sicht der DJG-BW reicht dies allein jedoch nicht aus. Wenn Beschäftigte ihren eigenen Kindern nicht mehr zu einer beruflichen Laufbahn in der Justiz raten, ist dies ein deutliches Warnsignal. Nachwuchsgewinnung funktioniert nur, wenn die Justiz auch von den eigenen Beschäftigten als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird.
Beschäftigte brauchen berufliche Perspektiven
Arbeitsbelastung, technische Ausstattung, Bezahlung, Wertschätzung und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten beeinflussen die Attraktivität der Justiz. Die Eingruppierung in E9a brachte für viele Tarifbeschäftigte eine finanzielle Verbesserung. Gleichzeitig fehlen anschließend häufig weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Die DJG-BW machte deutlich, dass langfristige berufliche und finanzielle Perspektiven notwendig sind, um qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und dauerhaft zu halten.
eAkte muss den Arbeitsalltag erleichtern
Auch die elektronischen Akten waren Gegenstand der Diskussion. Die DJG-BW sprach bestehende Performance-Probleme und Schwierigkeiten beim elektronischen Aktenaustausch mit anderen Bundesländern an. Das Ministerium bestätigte, dass die Situation noch nicht zufriedenstellend ist. Eine Rückkehr zur ausschließlich papiergebundenen Akte sei jedoch keine Alternative.
Künftig soll künstliche Intelligenz unter anderem dabei helfen, elektronische Akten zu strukturieren. Zudem könnte die eAkte eine standortübergreifende Verteilung von Aufgaben erleichtern. Entscheidend bleibt aus Sicht der DJG-BW, dass die Digitalisierung die tägliche Arbeit tatsächlich vereinfacht und nicht dauerhaft zusätzliche Belastungen erzeugt.
Neue Aufgaben im Gerichtsvollzieherbereich berücksichtigen
Im Gerichtsvollzieherbereich bilden bestehende Zeitansätze den tatsächlichen Arbeitsaufwand teilweise nicht mehr ausreichend ab. Die DJG-BW verwies unter anderem auf die elektronische Zustellung und neue Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit § 2b UStG. Auch eine elektronische Akte für Gerichtsvollzieher wurde angesprochen. Das Ministerium sagte zu, einen möglichen Anpassungsbedarf zu prüfen.
Jahresgespräche sind ein Zeichen der Wertschätzung
Die DJG-BW kritisierte, dass Jahresgespräche bei manchen Behörden vernachlässigt werden. Diese Gespräche sind mehr als eine formale Pflicht. Sie geben Beschäftigten die Möglichkeit, Belastungen, Erwartungen und berufliche Anliegen anzusprechen. Das Ministerium bestätigte die Bedeutung der Jahresgespräche als Instrument der Anerkennung. Wer solche Gespräche führt, muss allerdings ausreichend vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden.
Justizwachtmeister benötigen bessere Perspektiven
Die DJG-BW brachte erneut eine weiterführende Ausbildung oder Qualifizierung für den Justizwachtmeisterdienst ins Gespräch. Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber ist schwierig. Während der Qualifizierungsphase erhalten sie trotz abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung lediglich eine Vergütung nach E4. Auch die späteren Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt.
Darüber hinaus sprach die DJG-BW die Finanzierung der notwendigen Grundausstattung und den Wissenstransfer beim Ausscheiden langjähriger Beschäftigter an. Überschneidungszeiten könnten eine geordnete Einarbeitung ermöglichen und wertvolles Erfahrungswissen erhalten. Haushaltsrechtliche Vorgaben erschweren solche Lösungen bislang.
DJG-BW bringt Erfahrungen der Beschäftigten ein
Das Gespräch in Wüstenrot konnte nicht alle Probleme lösen. Es bot jedoch die Möglichkeit, konkrete Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag unmittelbar gegenüber dem Justizministerium anzusprechen. Genau darin liegt eine zentrale Aufgabe der DJG-BW: Sie nimmt die Anliegen ihrer Mitglieder auf, bündelt sie und bringt sie gegenüber Politik und Verwaltung zur Sprache.
Nicht jede Forderung lässt sich kurzfristig umsetzen. Manche Verbesserungen hängen von Haushaltsentscheidungen, Tarifverhandlungen oder langfristigen Strukturveränderungen ab. Deshalb wird die DJG-BW weiter nachfragen, Entwicklungen kritisch begleiten und sich für bessere Arbeitsbedingungen und verlässliche berufliche Perspektiven in der Justiz einsetzen.
Vollständiger Artikel in der Mitgliederzeitschrift
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