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Thomas Stemmler Freitag, 17. Juli 2026 von Thomas Stemmler

DJG: Unplanbare Arbeitszeiten belasten Familien und Gesundheit

Justizwachtmeisterdienst gestaltet sich nicht familienfreundlich

Das Justizministerium Baden-Württemberg wirbt mit Familienfreundlichkeit und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Justizwachtmeisterdienst erleben viele Beschäftigte jedoch eine andere Realität: täglich wechselnde Dienstzeiten, kaum vorhersehbare Verhandlungsenden, lange Einsatzzeiten und eine zu knappe Personaldecke. Die Folgen tragen nicht nur die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister selbst. Auch ihre Familien werden durch ein Arbeitszeitmodell belastet, das immer weniger Planungssicherheit bietet und den Anspruch eines familienfreundlichen Arbeitgebers zunehmend infrage stellt.

Unplanbare Verhandlungen führen zu unplanbaren Dienstzeiten

Der Kern des Problems liegt in der Organisation gerichtlicher Hauptverhandlungen. Ein verlässlicher Dienstbeginn wird zunehmend zur Ausnahme. Manche Sitzungen beginnen früh am Morgen, andere erst am späten Vormittag oder sogar am Nachmittag. Da Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bis zum Ende der Verhandlung und regelmäßig auch darüber hinaus benötigt werden, lässt sich das tatsächliche Dienstende oftmals nicht vorhersehen. Der Feierabend verschiebt sich dadurch nicht selten bis weit in die Abendstunden. Die Arbeit beginnt zudem lange vor dem offiziellen Verhandlungsbeginn. Einlasskontrollen müssen aufgebaut und in der Regel mindestens eine Stunde vor Beginn der Sitzung besetzt werden. Gefangene sind anzunehmen, zu durchsuchen, zu bewachen und sicher in die vorgesehenen Bereiche zu bringen. Hinzu kommen vorbereitende Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes. Bei überörtlichen Einsätzen verschärft sich die Situation zusätzlich. Die Sicherheitsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften haben teilweise lange Anfahrtswege. Entsprechend früh beginnt ihr Arbeitstag – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit die eigentliche Verhandlung angesetzt wurde. Ein späterer Verhandlungsbeginn bedeutet deshalb keineswegs automatisch, dass der gesamte Dienst entsprechend später beginnen kann.

Fehlende Hafträume verschärfen die Sicherheitslage

In zahlreichen Gerichtsgebäuden fehlt es an ausreichend geeigneten Hafträumen. Besonders bei Verfahren mit mehreren inhaftierten Personen müssen deshalb mitunter Kopier-, Lager- oder Geräteräume vorübergehend als Gewahrsamsräume genutzt werden. Diese Räume sind für eine sichere Unterbringung häufig nicht ausgelegt. Besteht Fluchtgefahr oder liegen psychische Auffälligkeiten vor, müssen die Gefangenen durchgehend von mindestens zwei Justizwachtmeisterinnen oder Justizwachtmeistern bewacht werden. Dadurch wird zusätzliches Personal gebunden, das an anderer Stelle fehlt. Das Sicherheitsrisiko steigt nicht nur für die eingesetzten Beschäftigten, sondern für den gesamten Dienstbetrieb. Bei der bestehenden Personaldecke können notwendige Pausen oftmals nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. Das gilt auch an Verhandlungstagen, die zehn Stunden und länger dauern. Die Kombination aus dauerhaft erhöhter Aufmerksamkeit, Verantwortung für die Sicherheit, fehlenden Erholungsphasen und langen Dienstzeiten stellt eine erhebliche körperliche und psychische Belastung dar.

Das Arbeitszeitmodell kollidiert mit der Lebenswirklichkeit

Die Vorstellung, dass ein Elternteil dauerhaft zu Hause bleiben und die gesamte Familienarbeit übernehmen kann, entspricht längst nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. In vielen Familien sind beide Partner auf ein eigenes Einkommen angewiesen. Ist das Dienstende eines Partners regelmäßig nicht planbar, bleibt die Verantwortung für Kinderbetreuung, Haushalt, Angehörigenpflege und die gesamte Alltagsorganisation zwangsläufig am anderen Partner hängen. Dieser ist jedoch in der Regel ebenfalls berufstätig. Ein familienfreundlicher Dienstherr darf die Folgen einer unzureichenden Dienstplanung nicht einfach in das private Umfeld verlagern. Familienfreundlichkeit bedeutet mehr als ein Siegel, eine Urkunde oder eine öffentlichkeitswirksame Erklärung. Sie muss sich im tatsächlichen Arbeitsalltag zeigen. Dazu gehören verlässliche Dienstzeiten, frühzeitige Planbarkeit und die ernsthafte Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen.

Lehrermangel und Pflegenotstand erhöhen den Druck

Auch gesellschaftliche Entwicklungen verschärfen die Belastung vieler Familien. Wegen des Lehrermangels fallen Unterrichtsstunden aus, Betreuungsangebote sind eingeschränkt und Eltern müssen häufiger bei schulischen Aufgaben unterstützen oder private Nachhilfe organisieren. Gleichzeitig sind ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen vielerorts überlastet. Die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger muss deshalb immer häufiger durch Familienmitglieder aufgefangen werden. Gerade die Nachmittags- und Abendstunden werden für Familien dadurch besonders wichtig. Werden die Dienstzeiten regelmäßig in diese sensiblen Zeiträume verlagert, steigt die Belastung weiter. Aus der Doppelbelastung von Beruf und Familie wird schnell eine Dreifachbelastung aus Beruf, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Auf Dauer kann dies das gesamte familiäre Gefüge gefährden.

Kein planbarer Feierabend, kein verlässliches Privatleben

Eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Privatleben ist unter diesen Bedingungen kaum möglich. Regelmäßige Termine in Vereinen, im Ehrenamt oder im privaten Umfeld lassen sich nicht zuverlässig wahrnehmen. Auch Verabredungen werden zum Risiko, wenn niemand weiß, wann der Dienst tatsächlich endet. Auf Dauer leiden soziale Kontakte. Gleichzeitig steigt der psychische Druck. Chronischer Stress, Erschöpfung, Konflikte in Partnerschaften und depressive Erkrankungen können die Folge sein. Auch regelmäßige Arzt-, Therapie- oder Betreuungstermine für die Beschäftigten selbst oder ihre Angehörigen werden erschwert. Gerade bei längerfristigen Behandlungen ist es jedoch unverzichtbar, Termine zuverlässig einhalten zu können. Ein Arbeitszeitmodell, das notwendige Gesundheits- und Therapietermine faktisch verhindert oder erheblich erschwert, widerspricht der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

„Dann beginnt eben später“ ist keine Lösung

Seitens des Dienstherrn ist immer wieder der Hinweis zu hören, die Beschäftigten müssten ihren Dienst an Tagen mit späteren Verhandlungen eben entsprechend später beginnen. Diese Antwort wird den tatsächlichen Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes nicht gerecht. Einlasskontrollen, Gefangenenannahmen, Sicherheitsvorbereitungen, Fahrzeiten und weitere organisatorische Aufgaben verschwinden nicht dadurch, dass eine Hauptverhandlung später angesetzt wird. Auch die allgemeinen Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes müssen weiterhin erledigt werden. Dazu gehören unter anderem Sitzungsdienste, Akten- und Posttransporte, Kontrollgänge, Vorführungen und die Sicherstellung des laufenden Dienstbetriebs. Der pauschale Hinweis auf einen späteren Dienstbeginn ist deshalb realitätsfern. Er wird von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zudem als mangelnde Wertschätzung ihrer täglichen Arbeit empfunden.

Verhandlungen müssen verantwortungsvoller terminiert werden

Richterinnen und Richter sollten bei der Terminierung von Hauptverhandlungen stärker berücksichtigen, welche Auswirkungen späte Sitzungsbeginne auf das eingesetzte Personal haben. Verhandlungen sollten nach Möglichkeit am Vormittag beginnen und innerhalb einer planbaren Kernarbeitszeit beendet werden. Natürlich lassen sich lange oder besonders umfangreiche Verfahren nicht immer vermeiden. Eine verantwortungsvolle Terminplanung kann jedoch unnötige Belastungen deutlich reduzieren. Späte Verhandlungsbeginne sollten nicht zur Regel werden. Sie müssen die Ausnahme bleiben und sachlich nachvollziehbar begründet sein. Die soziale Situation des eingesetzten Personals darf bei der Terminierung nicht vollständig ausgeblendet werden. Auch die Beschäftigten im Justizwachtmeisterdienst haben Familien, private Verpflichtungen und ein Recht auf planbare Erholungszeiten.

Ohne mehr Personal gibt es keine verlässliche Entlastung

Ein tragfähiges Arbeitszeitmodell ist nur mit ausreichend Personal möglich. Der Personalbestand im Justizwachtmeisterdienst muss deshalb an die tatsächlichen Aufgaben, Sicherheitsanforderungen und Verhandlungszeiten angepasst werden. Die Personalbemessung darf sich nicht ausschließlich an einem normalen Verhandlungstag orientieren. Auch Krankheitsausfälle, Urlaub, Fortbildungen, Gefangenentransporte, Großverfahren und besondere Sicherheitslagen müssen berücksichtigt werden. Eine dauerhaft zu knappe Personaldecke führt dazu, dass bereits einzelne Ausfälle den gesamten Dienstbetrieb unter Druck setzen. Pausen fallen aus, Mehrarbeit nimmt zu und die Belastung verteilt sich auf immer weniger Schultern. Wer Sicherheit gewährleisten will, muss ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen. Sicherheit und Gesundheitsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Ein verlässliches Schichtmodell schafft Planungssicherheit

Mit einem ausreichend ausgestatteten Personalbestand könnte ein echtes und verlässliches Schichtmodell eingerichtet werden. Dieses müsste den Beschäftigten frühzeitig mitteilen, wann ihr Dienst beginnt und wann er voraussichtlich endet. Eine Planung über mehrere Wochen würde es ermöglichen, Kinderbetreuung, Angehörigenpflege, Arzttermine, Therapien und private Verpflichtungen verbindlich zu organisieren. Gleichzeitig könnte ein Schichtmodell verhindern, dass immer dieselben Beschäftigten besonders häufig lange Verhandlungstage oder Abenddienste übernehmen müssen. Die Belastungen könnten gerechter verteilt werden. Ein solches Modell setzt allerdings voraus, dass ausreichend Personal vorhanden ist und die Dienstplanung nicht dauerhaft auf Kante genäht wird.

Familienfreundlichkeit muss im Arbeitsalltag ankommen

Das Versprechen eines familienfreundlichen Arbeitgebers darf kein bloßes Marketinginstrument bleiben. Ein Arbeitszeitmodell, das die Lebensrealität von Doppelverdienerhaushalten, berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen ignoriert, ist weder sozial noch zukunftsfähig. Der Justizwachtmeisterdienst übernimmt unverzichtbare Sicherheits- und Organisationsaufgaben. Wer diese Verantwortung trägt, hat Anspruch auf verlässliche Arbeitsbedingungen, ausreichende Erholungszeiten und eine Dienstplanung, die Gesundheit und Familie schützt. Das Justizministerium Baden-Württemberg ist deshalb gefordert, gemeinsam mit den Gerichten, den Personalvertretungen und den Berufsvertretungen tragfähige Lösungen zu entwickeln. Dazu gehören eine verantwortungsvolle Terminplanung, eine deutliche Personalaufstockung und ein verlässliches Schichtmodell. Familienfreundlichkeit muss sich nicht auf Urkunden und Siegeln zeigen, sondern im konkreten Arbeitsalltag der Beschäftigten.

Thomas Stemmler
stellvertretender Vorsitzender
Fachbereich Justizwachtmeister
der DJG-BW

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